Um diesen Anspruch zu sichern, müssen die direkt betroffenen Kommunen in der Lausitz rechtzeitig und grundsätzlich in die Entscheidung einbezogen werden.
Abgestimmte Maßnahmen, gemäß der Anlage 6 des Berichtes der Kommission, darunter Vorschläge der Kommunen wie zum Beispiel die unverzichtbare Investitionspauschale, sind und bleiben eine Forderung der direkt vom Strukturwandel betroffenen Region der Lausitz .
Die Kommunen der Lausitzrunde werden eigenständig einen Projektantrag „Investitionspauschale“ erarbeiten und bei den Landesregierungen von Brandenburg und Sachsen einreichen.
Wir erwarten, dass die Anträge kurzfristig geprüft und beschieden werden um dadurch dem Ziel, schnell wirksame Maßnahmen umzusetzen, gerecht zu werden.