Lausitzrunde reicht Antrag auf Ausreichung einer Investitionspauschale ein.
Die Lausitzrunde beantragt, dass im Strukturstärkungsgesetz das Instrument der Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen (SoBEZ) aufgenommen wird, diese sollen über die entsprechenden Bundesländer an die besonders vom Strukturwandel betroffenen Gemeinden unter folgenden Bedingungen weitergeleitet werden:
- Sie dienen ausschließlich dem Eigenfinanzierungsnachweis für kommunale Investitionen im Rahmen der Programme des Strukturstärkungsgesetzes.
- Allgemeine kommunale Aufgaben der Daseinsvorsorge oder anderer Investitionen können nur über den Kommunalen Finanzausgleich der Bundesländer unterstützt werden.
Die Konzentration der SoBEZ auf die kommunale Umsetzung des Strukturstärkungsgesetzes folgt damit der Logik des Verursacherprinzips: Es sind bundespolitische Entscheidungen, die zum Ausstieg aus der Braunkohle dienen und damit neue Herausforderungen an den Strukturwandel bedeuten, die über die betroffenen Reviere hereingebrochen sind. Das Gesamtvolumen der SoBEZ soll 10 Prozent der Fördermittel ausmachen, die kommunale Projekte und Maßnahmen betreffen. Kommunale Investitionen und Maßnahmen dürften etwa 50 Prozent des Gesamtfördervolumens bis zum Jahr 2038 abdecken. Sie werden bis zum Auslaufen der Programme aus dem Strukturstärkungsgesetz garantiert.